Aktuell | 17. April 2020
Zurzeit werden zur Bekämpfung des Coronavirus diverse technische Hilfsmittel eingesetzt. So wurden Tracking und Tracing Apps entwickelt und Standortdaten von Schweizer Handys werden ausgewertet. Doch welche Voraussetzungen braucht es, damit diese Massnahmen ethisch vertretbar sind? Cornelia Diethelm, Studiengangsleiterin CAS Digital Ethics HWZ, erklärt, was wir beachten müssen, damit die Technologie der Gesellschaft hilft, ohne die Grundrechte des Einzelnen zu beschneiden.
Laut ersten wissenschaftlichen Untersuchungen erfolgt eine hohe Anzahl Ansteckungen, bevor erste Symptome auftreten. Mit Tracing Apps soll der anonymisierte Kontakt zu anderen Geräten aufgezeichnet werden. So können Personen gewarnt werden, wenn sie mit einer infizierten Person am selben Ort waren und sich in Selbstisolation begeben. So kann die Ansteckungskette unterbrochen werden und die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.
Der Unterschied zwischen einer Tracking und einer Tracing App ist, dass eine Tracking App in Echtzeit überwacht, während eine Tracing App Routen im Nachhinein erfasst.
So wie es im Moment angedacht ist in der Schweiz (zeitlich befristet, freiwillig, anonymisiert, über Bluetooth, open source), kann eine solche App ergänzend sinnvoll sein, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Sofern dies die Gesundheitsexpertinnen und Experten als wirkungsvolle Massnahme ansehen. Wir müssen einfach aufpassen, nicht in eine Technologie-Gläubigkeit zu verfallen. Zuerst müssen wir uns immer die Frage stellen, welches Problem wir lösen wollen, und mit welchen Mitteln wir das am besten erreichen. Dabei geht es immer um eine Güterabwägung verschiedener Interessen. Zentral bleibt angesichts der Corona-Krise, dass wir unsere Alltagsnormen anpassen, zum Beispiel indem wir grössere Gruppen meiden und das Social Distancing einhalten.
Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 21. März 2020, Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten, überprüft der Bund mit Analysen der Swisscom, ob diese Massnahmen eingehalten werden. Dabei erhält der Bund im Nachhinein Analysen und Visualisierungen von der Swisscom, auf denen erkennbar ist, wie viele Menschen sich im öffentlichen Raum aufgehalten haben. Laut Bund sind die Analysen anonymisiert und aggregiert. Rückschlüsse auf Einzelpersonen seien nicht möglich.
Wenn Daten vom Staat im Kontext der Corona-Krise anonymisiert und aggregiert ausgewertet werden, kann der Schutz der Privatsphäre sichergestellt werden und es entsteht kein Überwachungsstaat. Wichtig ist, dass z.B. kein Tracking einzelner Personen via GPS erfolgt. Das wäre ein zu starker Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen, weshalb es in der Schweiz meines Wissens auch keine Option ist.
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