Aktuelle Regelungen aufgrund Entscheid des Bundesrates.
Update: 01.04.2022
Liebe Studierende und liebe Dozierende
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.
Selbstverständlich besteht für Studierende, Dozierende und Mitarbeitende weiterhin die Möglichkeit, Masken freiwillig zu tragen.
Danke, dass Sie sich und andere schützen!
Ihre Schulleitung
National: Informationen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit
Global: Informationen der WHO zum Coronavirus (SARS-CoV-2)Weisungen zum Vorgehen mit Verdachtsfällen von COVID-19 im Kanton Zürich finden sich hier.
Dokumente zur aktuellen Situation
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