Wenn Studiengangsleistungen bei Eintritt in die HWZ nicht älter als 3 Jahre sind, können diese angerechnet werden. Studienleistungen, die beim Eintritt in die HWZ älter als 3 Jahre sind, können nur ausnahmsweise angerechnet werden. Entsprechende Abklärungen nimmt in beiden Fällen die Studiengangsleitung vor Beginn des Eintrittes vor.
HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich Lagerstrasse 5, Postfach, 8021 Zürich kundencenter@fh-hwz.ch, +41 43 322 26 00
ImpressumDatenschutzRechtliches