In solchen Fällen gilt eine zweijährige Sperrfrist ab dem Datum der definitiven Abweisung der Fachhochschule. Nach Ablauf dieser Sperrfrist ist eine Wiederaufnahme im Bachelor-Studium der gleichen Studienrichtung an der HWZ möglich.
Alternativ können Sie an der HWZ unmittelbar in einen Bachelor-Studiengang einer anderen Studienrichtung einsteigen.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Zur Abklärung der Möglichkeiten vereinbaren Sie am Besten ein Beratungsgespräch.
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