Durch die Bologna-Reform und die Einführung des ECTS-Modells, wurden die Studiengänge international vergleichbar. Studierende erhalten damit eine höhere Mobilität und Ihre Studienleistungen können von anderen Hochschulen angerechnet werden.
Eine institutionelle Akkreditierung ist Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht: Will sich eine Hochschule «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» nennen, muss sie sich institutionell akkreditieren lassen.
Die institutionelle Akkreditierung garantiert, dass die entsprechende Hochschule über ein geprüftes Qualitätssicherungssystem verfügt und definierte Qualitätsstandards für alle Bereiche einer Hochschule erfüllt; ist sie national und international eine Bestätigung für die Erfüllung vorgegebener Normen (HFKG in der Schweiz, ESG europaweit).
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