ECTS steht für «European Credit Transfer System» und wurde von der Europäischen Gemeinschaft entwickelt, um eine einheitliche Vorgehensweise für die akademische Anerkennung von den erbrachten Studienleistungen zu garantieren. Es stellt eine Methode zur Verfügung, Studienleistungen zu messen und zu vergleichen und sie von einer Institution zu einer anderen zu übertragen.
Die in einem Modul gesammelten ECTS-Kreditpunkte können an einem anderen Studienort zur Anrechnung beantragt werden, sodass die gleiche Arbeitsleistung nicht nochmals erbracht werden muss.
Ein ECTS entspricht einer studentischen Arbeitsleistung von rund 30 Stunden, bestehend aus Vorlesungen, Praktika, Selbststudium und dem kompletten für die Prüfungsleistung notwendigen Arbeitsaufwand.
Es ist die Aufgabe der Hochschulen, den verschiedenen Lehrveranstaltungen die entsprechende Anzahl Kreditpunkte zuzuordnen. Kreditpunkte werden nur dann gewährt, wenn die entsprechenden Lehrveranstaltungen abgeschlossen und alle hierfür notwendigen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden.
Für einen Bachelor-Abschluss werden 180 ECTS-Kreditpunkte verlangt, für einen Master-Abschluss 90 bis 120 ECTS-Kreditpunkte.
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