Die Zulassung zu einem Master-Studium setzt einen Hochschulabschluss und mind. 2 - 3 Jahre (je nach Studiengang auch länger) studienrelevante Berufserfahrung. Andere äquivalente Bildungsabschlüsse mit entsprechender Praxistätigkeit können mittels ausserordentlichem Zulassungsverfahren anerkannt werden.
Bei einer ausserordentlichen Zulassung zum Studium müssen Studierende beide der zum «Modul Master Thesis HWZ» gehörenden Kurstage besuchen.
Bei einer ordentlichen Zulassung zum Studium müssen Studierende nur den zweiten Kurstag zur Methodik besuchen, der erste Kurstag zur Recherche ist fakultativ.
Um die genauen Bedingungen bei den Zulassungen zu prüfen, empfehlen wir Ihnen sich direkt von der Studiengangsleitung des jeweiligen Studiengangs beraten zu lassen. Dazu benötigen wir Ihren CV und Ihre Diplome. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.
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