Die Zulassung zu einem Master-Studium setzt einen Hochschulabschluss und mind. 3 Jahre studienrelevante Berufserfahrung. Andere äquivalente Bildungsabschlüsse mit entsprechender Praxistätigkeit können mittels ausserordentlichem Zulassungsverfahren anerkannt werden.
Bei einer ausserordentlichen Zulassung muss der Vorbereitungskurs Masterstudium im Verlauf des 1. Semesters absolviert werden.
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