Podcast | 14. März 2023

Podcast | Gehört mein NFT wirklich mir?

Wie versteuert man seine NFT? Was kaufe und verkaufe ich genau? Zugegeben, es ist wieder ruhiger um die digitalen Kunstwerke geworden. Der Hype um ChatGPT hat den um NFT in den letzten Monaten etwas abgelöst, aber aufgrund ihrer Einzigartigkeit und der möglichen Wertsteigerung bleiben sie weiterhin ein beliebtes Anlageobjekt in der Welt der digitalen Assets.

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Podcast Gast: Jürg Baltensperger über NFTs

Im Podcast sprechen wir mit Jürg Baltensperger, Compliance-Experte im Kryptobereich und Studiengangsleiter CAS Digital Compliance Officer HWZ, über rechtliche Fragen, die mit dem Handel und Besitz von NFT aufkommen.

Er erklärt uns gleich zu Beginn des Podcasts sehr bildhaft und überzeugend mit einer amüsanten Anekdote, warum wir NFT sehr gut brauchen können und welche Vorteile sie uns bringen. Denn NFT haben grosses Potenzial, Prozesse schneller, automatisierter und damit effizienter zu gestalten.

Was gehört mir genau an meinem NFT?

Kaufe ich ein NFT, so kaufe ich in der Regel den Token auf der Blockchain, welcher auf ein digitales Kunstwerk verlinkt, das auf einer anderen Datenbank liegt. Umgangssprachlich spricht man bei einem NFT zwar direkt von einem digitalen Werk. Zum Beispiel ein Bild oder ein Video. Tatsächlich aber muss man ein NFT als eine Art Link verstehen. Was ich also erwerbe, ist nicht das digitale Kunstwerk selber, sondern den Link dazu. Oder anders gesagt – ich kaufe einen Platz am Fenster, der es mir erlaubt auf ein Kunstwerk zu blicken.

Zwar kommt es immer etwas auf die Plattform und auch die einzelnen NFT-Projekte an, welche Rechte mir als Käufer oder als Verkäufer nun genau zustehen, allerdings ist die Frage um Urheberrecht und die Übertragung der Nutzungsrechte nicht vollständig geklärt.

Nimmt jemand die Datenbank, auf der beispielsweise ein Bild, Video oder ein Song gespeichert ist, vom Netz, so ist zurzeit unklar, welche Rechte ich mit dem gekauften NFT tatsächlich noch besitze.

Was heisst das für meine Steuern?

Hier ist es ziemlich einfach. Grundsätzlich muss ich alle Vermögenswerte angeben. Sei es Schmuck, Bargeld, Kryptowährungen oder eben NFT. Sollte sich der Wert meines Tokens seit dem Kauf stark verändert haben, so empfiehlt es sich, sicher den neuen Wert am 31. Dezember anzugeben.

Fazit

Abschliessend lässt sich sagen, dass es für mich als Käufer:in eines NFT sehr wichtig ist abzuklären, ob und wo das entsprechende digitale Kunstwerk tatsächlich abgespeichert ist und dass dieses unverändert dort abgespeichert bleibt. Es ist in der Realität natürlich so, dass die entsprechenden Geschäftsbedingungen nur ungern gelesen werden. Doch im Falle von NFT lohnt es sich, diese einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.