Aktuell | 9. April 2020

Überlebensguide für Start-ups

Der Corona-Schock ist nebst einer Gesundheitskrise für viele Unternehmen auch zur Existenzkrise geworden. Besonders hart trifft es Start-ups. Diese Firmen, oft im innovationsgetriebenen Technologieumfeld tätig, sind meist noch wenig profitabel und haben keine ausreichenden Liquiditätsreserven, um einen länger anhaltenden Lockdown auszuhalten.

Ueberlebensguide Start Ups

Krisenmanagement mit dem 3-Stufen Plan

Wenn selbst etablierte Unternehmen mit dem Krisenmanagement an ihre Grenzen gelangen, so kann man erst recht davon ausgehen, dass Start-ups von der aktuellen Entwicklung überwältigt werden. Niemand weiss, wie lange und tiefgreifend die Krise sein wird. Daher muss rasch und entschlossen gehandelt werden.

Der folgende 3-Stufen Plan soll beim Krisenmanagement helfen und möglichst schnell implementiert werden:

  1. Situationsanalyse

  2. Massnahmen einleiten

  3. Kommunikationsstrategie

Phase 1: Situationsanalyse

Cash ist King: In einem ersten Schritt geht es darum, die Liquidität sicherzustellen und die Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Liquidität ist Sauerstoff für ein Unternehmen. Um die Liquiditätslage des Unternehmens zu beurteilen, ist die Cash Burn Rate von besonderem Interesse. Sie stellt die liquiden Mittel den (negativen) operativen Cashflows gegenüber. Daraus lässt sich abschätzen, wie lange die Barreserven noch ausreichen. Die Herausforderung bei der Berechnung der Cash Burn Rate ist, die Summe der liquiden Mittel sowie die operativen Ein- und Auszahlungen korrekt zu erfassen. Dafür muss ein strukturierter Liquiditätsplan über die nächsten 3 bis 4 Monate erstellt werden. Idealerweise rechnet man diverse Szenarien mit unterschiedlichen Annahmen bezüglich Ein- und Auszahlungen durch. Aus den Worst und Best Case Szenarien werden die Finanzierungslücken abgeschätzt.

Phase 2: Massnahmen einleiten

Mittels Situationsanalyse lassen sich interne und externe Massnahmen ableiten.

Interne Massnahmen zielen darauf ab, Zeit zu gewinnen, die vorhandene Liquidität und Zahlungsströme zu strecken. Investitionen werden verschoben, Lieferantenrechnungen werden möglichst spät beglichen, während die eigenen Kunden motiviert werden, ihre Rechnungen rasch zu bezahlen. Der „Skontoabzug“ oder Vorauszahlungen von Kunden sind mögliche Instrumente um die Kunden zu einer raschen Bezahlung zu motivieren. Wichtig dabei ist der respektvolle Umgang mit Stakeholdern, die sich womöglich in einer ähnlichen Situation befinden.

Ausserdem: Steuerzahlungen wie beispielsweise Mehrwertsteuern oder Sozialversicherungsabgaben können aufgeschoben werden.

Nebst den finanziellen Verschiebungsmassnahmen müssen aber auch die Kosten gesenkt werden. Angefangen von Lohnkürzungen bis zu Entlassungen müssen sämtliche Optionen auf den Tisch gebracht werden.

Externe Massnahmen: Was diese Krise von anderen unterscheidet, sind die vom Bund in Aussicht gestellten Unterstützungen. Diese werden unbürokratisch und ohne Verzögerungen den Unternehmen zur Verfügung stehen.

Im Vordergrund steht der COVID-19 Kredit. Dabei kann einmalig für bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes, respektive bis maximal 20 Millionen Schweizer Franken einen Überbrückungskredit beantragt werden. Dieser ist zu null Prozent verzinst und mit einer Bundesbürgschaft abgesichert. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass viele Start-ups noch keine nennenswerten Umsätze aufweisen und so riskieren, leer auszugehen. Neu gegründete Start-ups (1.1.2020 oder später) profitieren von einer integrierten «Ausnahmeregelung», welche den Umsatzerlös nach der Formel «das Dreifache der Nettolohnsumme für ein Geschäftsjahr, mindestens aber 100‘000 Franken und höchstens 500‘000 Franken» ermitteln dürfen. Diese Unternehmen erhalten bis zu 10 Prozent vom Dreifachen der Lohnsumme, mindestens 10‘000 Franken, höchstens 50‘000 Franken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch andere Start-ups durch eine Sonderregelung profitieren werden.

Um eine Entlassungswelle in der Wirtschaft zu vermeiden, hat der Bundesrat weiter entschieden, erleichterte Kurzarbeitsentschädigungen zu bezahlen. Die Arbeitnehmer erhalten somit auch bei reduzierten Arbeitspensen noch 80% ihres wegfallenden Lohnes. Der Bund stellt ab dem 1. April 2020 für besonders betroffene Unternehmen, Einzelfirmen-Inhaber, Geschäftsleiter und -inhaber weitere Mittel für wirtschaftliche Soforthilfe zur Verfügung.

Der Kapitalbedarf lässt sich aber auch durch Aktionärsdarlehen von Seiten der Investoren decken. Diese Darlehen können später bei einer nächsten Finanzierungsrunde in Aktien umgewandelt werden, oder im besten Fall nach einer Erholung zurückgezahlt werden. Um an neue Liquidität heranzukommen, sollen aber auch die bewährten Formen der Mittelbeschaffung für Start-ups verwendet werden, wie z. B. Family, Friends & Fools, Business Angels oder Crowdfunding.

Phase 3: Aktiv kommunizieren

In dieser schwierigen Zeit ist proaktives Kommunizieren mit Kunden und Partnern unerlässlich. Eine zielgerichtete Kommunikationsstrategie kann dabei helfen. Anpassungen bei Projekten, Prognosen, und Produkten sind mit den Stakeholdern zu diskutieren. Die Kommunikation sollte dabei sachlich und transparent sein, und keine falschen Erwartungen wecken. Schwierige Herausforderungen soll angesprochen werden.

Mit dem hier vorgeschlagenen Krisenmanagement Survival-Kit können es Start-ups schaffen, diese herausfordernden Zeiten zu meistern.