Hier finden Sie die Zulassungsbedingungen für ein Bachelorstudium an der HWZ. Wenn Sie ein Bachelorstudium ohne Matura aufnehmen möchten, bieten wir Ihnen weitere Möglichkeiten. Sind Sie unsicher bezüglich Zulassung? Gerne gehen wir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch auf Ihre persönliche Situation ein.
Verfügen Sie über eine der beiden eidgenössisch anerkannter Maturitätsausweise sind Sie direkt zugelassen zum HWZ Bachelorstudium:
Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre mit eidgenössisch anerkannter Berufsmaturität in einem der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf;
Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität anderer Ausrichtung, einer gymnasialen Maturität oder einer Fachmaturität mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in einem der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf.
Wichtig! Das berufsbegleitende Studium an der HWZ verlangt, dass Sie bei der direkten Zulassung beim Eintritt in das Studium mind. 1 Jahr Berufserfahrung in einem der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf mitbringen. Mit der Berufsmaturität «Wirtschaft/Dienstleistungen» sind Sie direkt ab Berufsmatura zugelassen.
Sie haben keine Matura und möchten bei uns einen Bachelor-Studiengang absolvieren? Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Möglichkeiten, welche Optionen wir mit anderen Voraussetzungen bieten. Schauen Sie welcher Fall auf Sie zutrifft. Für die folgenden Fälle müssen Sie immer einen Antrag zur Eignungsabklärung «sur dossier» stellen und über eine gewisse Anzahl Jahre Berufspraxis verfügen.
Wenn Sie die Höhere Fachschule für Wirtschaft (HFW) oder Marketing & Kommunikation (HFMK) absolviert haben, besteht die Möglichkeit des verkürzten Studiums über die sog. Passerelle. Wenn Sie eine andere Höhere Fachschule absolviert haben, prüfen wir gerne die Zulassung bzw. die Möglichkeit, von einem Brückenangebot Gebrauch zu machen.
Wenn Sie ein studienverwandtes eidgenössisches Diplom (Höhere Fachprüfung) erlangt haben, können einen Antrag zur Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens ein Jahr an studienverwandter Berufspraxis verfügen.
Wenn Sie einen studienverwandten eidgenössischen Fachausweis (Berufsprüfung) erlangt haben, können Sie einen Antrag zur Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens drei Jahre an studienverwandter Berufspraxis verfügen.
Wenn Sie eine eidgenössisch anerkannte, mind. 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. Fähigkeitszeugnis einer CH-Berufsbildung) erlangt haben, können Sie einen Antrag zur Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens fünf Jahre an studienverwandter Berufspraxis verfügen sowie mind. 25 Jahre alt sind.
Wenn Sie im Ausland eine 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvierten, welche im entsprechenden Land einer Hochschulreife entspricht, können Sie einen Antrag auf Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens 1 Jahr an studienverwandter Praxis verfügen.
Wenn Sie über eine technische oder kaufmännische Ausbildung auf Sekundarstufe II verfügen und die Berufsmaturität (BM2) nachholen möchten, empfehlen wir Ihnen z.B. die berufsbegleitende Berufsmatura an der Juventus Wirtschaftsschule.
Weitere hier nicht aufgeführte Fälle oder Fragen beantwortet Ihnen das HWZ Kundencenter.
HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich Lagerstrasse 5, Postfach, 8021 Zürich kundencenter@fh-hwz.ch, +41 43 322 26 00
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