Wie werden meine bisherigen Leistungen angerechnet?

Die HWZ ist Teil des europäischen Hochschulraumes nach der Bologna-Deklaration. Nach deren Grundsätzen rechnet die HWZ bereits erbrachte Studienleistungen dann an, wenn diese in Bezug auf Umfang (üblicherweise gemessen in Studienstunden oder ECTS-Punkten), Anspruchsniveau und abgedeckten Studieninhalten äquivalent sind zu Leistungen, die an der HWZ im Studium erbracht werden müssen. 

Die Anrechnung erfolgt in Form von Dispensen von Kursen/Modulen, welche dann an der HWZ nicht mehr besucht/abgeschlossen werden müssen. Es erfolgt keine Übernahme von Bewertungen/Noten von anderen Hochschulen. Entsprechende Abklärungen werden im Vorfeld mit der Studiengangsleitung besprochen.

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