Was sind die Zulassungsbedingungen für das Bachelor-Studium?

Direkte Zulassung

Direkt zugelassen zum Bachelor-Studium an der HWZ sind:

  • Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre mit eidgenössisch anerkannter Berufsmaturität in einem der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf;

  • Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität anderer Ausrichtung, einer gymnasialen Maturität oder einer Fachmaturität mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in einem der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf.

Wichtig! Das berufsbegleitende Studium an der HWZ verlangt, dass Sie bei der direkten Zulassung beim Eintritt in das Studium mind. 1 Jahr Berufserfahrung in einem der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf mitbringen. Mit der Berufsmaturität «Wirtschaft/Dienstleistungen» sind Sie direkt ab Berufsmatura zugelassen.

Zulassung ohne Matura

Sie haben noch keine Matura und möchten bei uns einen Bachelor-Studiengang absolvieren? Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Möglichkeiten, welche Optionen wir mit anderen Voraussetzungen bieten.

Studienverwandte Eidgenössische Diplome (höhere Fachprüfungen)

Wenn Sie ein studienverwandtes eidgenössisches Diplom (Höhere Fachprüfung) erlangt haben, können einen Antrag zur Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens ein Jahr an studienverwandter Berufspraxis verfügen.

Studienverwandte Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung)

Wenn Sie einen studienverwandten eidgenössischen Fachausweis (Berufsprüfung) erlangt haben, können Sie einen Antrag zur Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens drei Jahre an studienverwandter Berufspraxis verfügen.

Eidgenössisch anerkannte, mind. 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II

Wenn Sie eine eidgenössisch anerkannte, mind. 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. Fähigkeitszeugnis einer CH-Berufsbildung) erlangt haben, können Sie einen Antrag zur Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens fünf Jahre an studienverwandter Berufspraxis verfügen sowie mind. 25 Jahre alt sind.

Ausländische, mind. 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II

Wenn Sie im Ausland eine 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvierten, welche im entsprechenden Land einer Hochschulreife entspricht, können Sie einen Antrag auf Eignungsabklärung «sur dossier» stellen, wenn Sie über mindestens 1 Jahr an studienverwandter Praxis verfügen.

Absolvierung der Berufsmatura

Wenn Sie über eine technische oder kaufmännische Ausbildung auf Sekundarstufe II verfügen und die Berufsmaturität (BM2) nachholen möchten, so empfehlen wir Ihnen die Ausbildung der Juventus Wirtschaftsschule.

Berufsmatura Technik & Informationstechnologie
Berufsmatura Wirtschaft & Dienstleistungen

Für weitere, hier nicht geregelte Fälle oder Fragen wenden Sie sich bitte an das HWZ Kundencenter.

Brückenangebot/Passerelle

Mit verschiedene Vorbildungen haben Sie die Möglichkeit, von einem Brückenangebot zum Bachelor zur profitieren.