Aktuell | 17. Oktober 2023
Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat die HWZ erneut institutionell akkreditiert. Das Gutachten unterstreicht den klaren Fokus auf die praxisorientierte Ausbildung und den Anspruch der HWZ, eine «persönliche» Bildungsinstitution zu sein. Die erfolgreiche Reakkreditierung bestärkt die HWZ in ihrem Streben nach Qualität und Innovation, um ihre Position als profilierte Fachhochschule im Bereich Wirtschaft zu behaupten und weiterhin hohe Ausbildungsstandards zu setzen.
Die HWZ hat Grund zum Feiern: Erst kürzlich wurde sie nach dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) institutionell reakkreditiert. Diese Anerkennung ist ein Meilenstein in der Bildungsgeschichte und bestätigt die Exzellenz und Qualität, die die HWZ seit jeher auszeichnen. Die Akkreditierung ist bis ins Jahr 2030 gültig und unterstreicht die Beständigkeit und Verlässlichkeit, die wir unseren Studierenden und Partnern bieten.
Die HWZ freut sich, dass die Gutachterinnen und Gutachter des Schweizerischen Akkreditierungsrates die HWZ als Fachhochschulinstitut mit klarem Fokus auf praktischer Ausbildung und Forschung anerkennen. Ein zentraler Bestandteil ihrer Identität ist der Anspruch, eine «persönliche» Bildungsinstitution zu sein. Diese Vision setzt die HWZ nachweislich um, indem sie eine enge Gemeinschaft von Studierenden, Dozierenden und Führungskräften fördert. Die «Kleinheit» der Institution ermöglicht kurze Wege und eine offene Kommunikation durch die «Open Door Policy». Jeder hat hier eine Stimme und Ideen werden gehört und geschätzt.
Die Studierenden spielen an der HWZ eine zentrale Rolle. Sie zeichnen sich durch ihr grosses Engagement und Commitment zur HWZ aus. Ihre Mitwirkung ist integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems. Die HWZ setzt auf regelmässige Evaluationen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Erwartungen der Studierenden erfüllt werden und eine kontinuierliche Verbesserung stattfindet. Die erfolgreiche Reakkreditierung der HWZ bestärkt sie in ihrem Streben nach Exzellenz und Innovation. Die HWZ ist entschlossen, ihre Position als profilierte Fachhochschule im Bereich Wirtschaft zu halten und weiterhin hohe Bildungsstandards zu setzen.
Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die Akkreditierung und Qualitätssicherung in der schweizerischen Hochschullandschaft. Er ist damit die zuständige Institution für die Akkreditierungsverfahren nach HFKG, sei es für die institutionelle Akkreditierung oder für die Programmakkreditierung.
Auf Grundlage der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone für die Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulraum. Hierfür beauftragen sie den Schweizerischen Akkreditierungsrat, über die Akkreditierung der Schweizer Hochschulen zu entscheiden – sowohl bei institutionellen Akkreditierungen als auch bei Programmakkreditierungen.
Die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen und die Programmakkreditierung unterliegen der Entscheidungsbefugnis des Schweizerischen Akkreditierungsrats. Der Akkreditierungsrat fällt seine Entscheide anhand des Selbstbeurteilungsberichts der Hochschule, des Berichts der Gutachtergruppe, des Antrags der Akkreditierungsagentur und der Stellungnahme der Hochschule.
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